Altersvorsorge

Im Jahr 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Es regelt die Altersvorsorge in Deutschland. Die Aussage von Dr. Norbert Blüm „denn eins ist sicher: Die Rente“ ist heute noch vielen Menschen ein Begriff. Heute wissen wir mit großer Sicherheit, dass die staatliche Rente den meisten Bürgern und Bürgerinnen nicht mehr für ihren Lebensunterhalt ausreichen wird. Daher belohnt der Staat den Abschluss einer privaten Vorsorge mit Zuschüssen und Steuerersparnissen. Die Vorsorgemöglichkeiten werden dabei in drei Schichten unterteilt.

Grundversorgung

In der ersten Schicht wird die gesetzliche Rentenversicherung und die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, eingruppiert.

Zusatzversorgung

In der zweiten Schicht finden sich die betriebliche Altersvorsorge und Riester Verträge wieder.

Private Vorsorge

Zu der dritten Schicht zählen (fondsgebundene) Lebens- und Rentenversicherung, sowie Kapitallebensversicherungen.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeden Monat jeweils 9,3 Prozent vom Bruttolohn in den staatlichen Rententopf ein. Dieser Beitrag wird direkt vom Arbeitgeber an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt.
Die staatliche Rente basiert auf dem Umlageverfahren. Die Beitragszahler finanzieren die aktuellen Rentner. Das Verhältnis zwischen Einzahler und Rentner liegt aktuell bei 2:1, Tendenz fallend.
Jedes Jahr kann der Arbeitnehmer Entgeltpunkte sammeln, die später für die Höhe der Rente entscheidend sind. Ein Entgeltpunkt wird bei dem Durchschnittseinkommen von 41.541 € (2021) gutgeschrieben. Die Entgeltpunkte werden bei Einkommensabweichung entsprechend angepasst. Zusammenfassend sind für die spätere Rente das Einkommen, die eingezahlten Beitragsjahren und der Rentenbeginn ausschlaggebend.
Das Rentenniveau zeigt das Verhältnis der Durchschnittsrente nach 45 Erwerbsjahren zum durchschnittlichen Nettoeinkommen auf. Bis 2025 soll dieses stabil bei 48 Prozent bleiben. Die Frage stellt sich: Woher kommen die restlichen 50 Prozent? Die Antwort lautet: Nicht vom Staat!

Basis/Rürup

Die Rürup-Rente ist eine vom Staat geförderte Altersabsicherung. Während der Staat die Beiträge zur Rürup-Rente in der Ansparphase steuerlich fördert, muss die Auszahlung im Alter voll versteuert werden. In vielen Fällen werden durch Freibeträge im Rentenalter nur minimale Steuerbeträge anfallen. Beiträge können bis 25.046 € (2020) p.a. von der Steuer abgesetzt werden. Die Rente darf allerdings nicht vor dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Besonders zu empfehlen ist die Rürup-Rente für Angestellte und Selbstständige mit hoher Steuerbelastung.

Betriebliche Altersvorsorge

Die bAV wird ein immer wichtigeres Instrument zur Altersvorsorge. Durch die staatliche Förderung ist sie für alle Arbeitnehmer eine Option und aufgrund des Fachkräftemangels auch für Firmen ein interessantes Instrument zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitern.
Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil des Lohnes oder Gehalts in die betriebliche Altersversorgung umwandelt wird, die sogenannte Entgeltumwandlung.
Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Gehalts nicht bar ausgezahlt, sondern in eine betriebliche Altersvorsoge investiert. Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei der Umsetzung gibt es fünf Durchführungswege. Welcher Weg für Sie möglich und geeignet ist, besprechen wir gerne in unserer Beratung Altersvorsorge.

Riester

Bei der Riester Rente unterstützt der Staat Versicherte durch jährliche Zuzahlungen und Steuervorteile. Ein Riester-Vertrag kann jeder abschließen, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Wer selbst nicht erwerbstätig ist, kann ggf. über den Ehepartner Zulagen erhalten. Erwachsene werden mit einer staatlichen Zulage von bis zu 175 Euro pro Jahr gefördert, für Kinder gibt es bis zu 300 Euro p.a. (ab 2008 geboren; vor 2008 bis zu 185€ p.a.). Berufseinsteiger (unter 25 Jahre) können sich einen einmaligen Bonus in Höhe von 200€ sichern. Die Höhe der Zulagen ist abhängig von den eingezahlten Beiträgen. Bei einer jährlichen Investition von vier Prozent vom Vorjahresbruttogehalt, werden die vollen Zulagen dem Vertrag gutgeschrieben. Eingezahlte Beiträge können bis zu 2.100€ pro Jahr inkl. Zulagen bei der Steuererklärung angegeben werden. Die Rente ist voll versteuerungspflichtig. Für kinderreiche Familien eignet sich die Riester-Rente aufgrund der Zulagen besonders. Riester-Verträge gibt es in verschiedenen Varianten. Vor Vertragsabschluss sollten Sie sich genau beraten lassen, welche Riester-Variante für Sie am sinnvollsten ist.

Private Altersvorsorge

Lebensversicherung
Die private Lebensversicherung kombiniert die Altersvorsorge mit einem Hinterbliebenenschutz durch die finanzielle Absicherung der Angehörigen schon vor dem Rentenalter. Der Vertragsnehmer bekommt eine einmalige Versicherungssumme ausgezahlt, die sich aus seinen eingezahlten Beiträgen, dem garantierten Zinssatz und den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens zusammensetzt. Der garantierte Zinssatz liegt aktuell bei 0,9 % und gilt für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages. Darüber hinaus können weitere Versicherungsbausteine im Vertrag verankert werden.

Rentenversicherung
Rentenversicherungen bieten Versicherten Leistungen im Alter, zum Beispiel in Form einer lebenslangen monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Rentenversicherungen sind aber mehr als reine Produkte für die Altersvorsorge, die die gesetzliche Rente ergänzen. Ein Vertrag kann für die Umsetzung eines Immobilienerwerbs verwendet werden. Egel ob finanzieller Engpass, oder gestiegenes Einkommen – die private Altersvorsorge kann dabei jederzeit an die aktuelle Lebenssituation angepasst werden. Aufgrund der aktuell geringen Verzinsung von klassischen Produkten, empfehlen wir eine fondsgebundene Rentenversicherung, um langfristig an der weltweit steigenden Wirtschaft zu partizipieren.

Altersvorsorge ist kein Kurzstreckenlauf, sondern ein Marathon. Auf diesem Weg kann es zu finanziellen Durststrecken kommen. Die Vorsorge muss dementsprechend an neue Situationen anpassen werden können. Uns ist die Flexibilität unserer Mandanten und Mandantinnen vor allem bei langfristigen Zielen, wie die Altersvorsorge, sehr wichtig.