Im Jahr 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Es regelt die Altersvorsorge in Deutschland. Die Aussage von Dr. Norbert Blüm „denn eins ist sicher: Die Rente“ ist heute noch vielen Menschen ein Begriff. Heute wissen wir mit großer Sicherheit, dass die staatliche Rente den meisten Bürgern und Bürgerinnen nicht mehr für ihren Lebensunterhalt ausreichen wird. Daher belohnt der Staat den Abschluss einer privaten Vorsorge mit Zuschüssen und Steuerersparnissen. Die Vorsorgemöglichkeiten werden dabei in drei Schichten unterteilt.
In der ersten Schicht wird die gesetzliche Rentenversicherung und die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, eingruppiert.
In der zweiten Schicht finden sich die betriebliche Altersvorsorge und Riester Verträge wieder.
Zu der dritten Schicht zählen (fondsgebundene) Lebens- und Rentenversicherung, sowie Kapitallebensversicherungen.
Altersvorsorge ist kein Kurzstreckenlauf, sondern ein Marathon. Auf diesem Weg kann es zu finanziellen Durststrecken kommen. Die Vorsorge muss dementsprechend an neue Situationen anpassen werden können. Uns ist die Flexibilität unserer Mandanten und Mandantinnen vor allem bei langfristigen Zielen, wie die Altersvorsorge, sehr wichtig.